Begleiteter Umgang (BU)

Betreute Umgangskontakte für Kinder, Jugendliche und Eltern

Das Leistungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einer Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, und die einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts haben. Es dient der Herstellung von Umgangskontakten auf der Grundlage gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen.

Begleiteter Umgang ist als Teil umfassenderer Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen und zur Förderung des Wohls des Kindes im Sinne einer Optimierung der kindlichen Entwicklungs-bedingungen zu verstehen und entsprechend fachlich zu entwickeln. Begleiteter Umgang dient der Verselbstständigung des Kontaktes zwischen dem Kind und den Elternteilen durch Überwindung von Kommunikationsbarrieren. Er dient der Sensibilisierung der Umgangsberechtigten für die Belange des Kindes und dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines vertrauensvollen Kontaktes zu wichtigen Bezugspersonen.

§§ 18,3 SGB VIII, §§ 1684, 1685 BGB