Begleiteter Umgang (BU)

Betreute Umgangskontakte für Kinder, Jugendliche und Eltern

Das Angebot richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche, die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts benötigen als auch Eltern/Sorgeberechtigte oder Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, die einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts haben.

Der Begleitete Umgang soll dazu beitragen, den Kontakt und die Kommunikation zwischen dem Kind und den Elternteilen zu stärken. Er dient der Sensibilisierung der Umgangsberechtigten für die Belange des Kindes und dem Aufbau bzw. der Aufrechterhaltung eines vertrauensvollen Kontaktes zu wichtigen Bezugspersonen.

Für wen?

  • Getrenntlebende bzw. sich in Trennung befindliche Familien und geschiedene Familien mit einem oder mehreren Kindern, die keine oder nur eine konflikthaft begrenzte Beziehung zum nicht betreuenden Elternteil haben.
  • Eltern oder Elternteile, deren Kinder sich in Vollzeitpflege befinden und bei denen die Beziehungen zwischen Eltern und Kind konflikthaft oder hoch belastet sind und eine Umgangsbegleitung notwendig ist.